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Integrationspolitik braucht verlässliche und differenzierte Daten, die Auskunft darüber geben, ob und in welcher Weise sich die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund vollzieht und in welchen Bereichen es Defizite und Handlungsbedarf gibt. Bereits 2007 sprachen sich die Länder in ihrem gemeinsamen Beitrag zum Nationalen Integrationsplan (NIP) für ein Integrationsmonitoring aus (3). Doch zum damaligen Zeitpunkt war der Zugang zu integrationsrelevanten Daten schwierig, da viele Informationen verstreut in Fachstatistiken zu finden waren. Dies stand einer systematischen Nutzung der vorhandenen Daten entgegen.
Anlässlich ihrer 2. Konferenz im April 2008 beschlossen die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren der Länder („IntMK“) die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe „Indikatorenentwicklung und Monitoring“. Die 3. Konferenz im September 2008 nahm den 1. Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Definition des Merkmals Migrationsgeschichte (damals: „Migrationshintergrund“) zustimmend zur Kenntnis. Danach konzentrierte sich die Arbeitsgruppe auf die Entwicklung eines Indikatorensatzes
für ein ländereinheitliches Integrationsmonitoring, das im Juni 2009 auf der 4. IntMK angenommen wurde.
Die 5. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren erteilte im März 2010 den Auftrag, eine länderübergreifende Auswertung zum Stand der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erarbeiten. Diese wurde 2011 von der länderoffenen Arbeitsgruppe auf der 6. Konferenz vorgelegt ¹³. Mit diesem Bericht war es den Ländern gelungen, einheitliche Definitionen zu erarbeiten und die vorhandenen Daten in übersichtlicher Form zusammenzuführen. Ein Vergleich oder Ranking der Länder war explizit nicht angestrebt, da die unterschiedliche demografische und sozialstrukturelle Zusammensetzung der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte dabei berücksichtigt werden müsste. Die Konferenz beschloss, dass künftig alle zwei Jahre ein aktualisierter Bericht erarbeitet werden solle.
Das daraufhin entwickelte Integrationsmonitoring der Länder war in weiten Teilen an das Integrationsmonitoring des Bundes, das die Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2011 erarbeiten ließ, anschlussfähig. Manche Daten waren jedoch auf Länderebene nicht verfügbar. Da die Bundesregierung nach der Veröffentlichung zweier Berichte 2009 und 2011 ihr eigenes Monitoring erst wieder 2021 fortführte, konnte eine parallele Weiterentwicklung der Integrationsberichterstattung durch Bund und Länder nicht verfolgt werden.
Soweit möglich und sinnvoll ergänzte die länderoffene Arbeitsgruppe die Berichte zum Integrationsmonitoring der Länder in den folgenden Jahren um weitere Indikatoren und Differenzierungen der Daten. So werden seit dem 3. Bericht die Daten auch für die einzelnen ostdeutschen Länder separat ausgewiesen. Ab dem 4. Bericht wird durch neue Indikatoren zum Themenfeld Fluchtmigration auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die Zahl der Geflüchteten in Deutschland seit 2015 deutlich gestiegen ist.
Der 6. Bericht beinhaltet zwei weitere Ergänzungen, die auf Vorschlag der länderoffenen Arbeitsgruppe von der IntMK 2018 beschlossen wurden. Zum einen werden für zentrale Indikatoren – sofern die Datengrundlage es erlaubt – auch Ergebnisse nach Generationen (Zugewanderte sowie hier Geborene mit Migrationsgeschichte) und für Zugewanderte nach Zuzugszeiträumen ausgewiesen. Zum anderen erfolgte eine Erweiterung des Indikatorensets um 13 subjektive Indikatoren und etliche weitere Teilindikatoren. Diese wichtigen Ergänzungen zu den Dimensionen der kulturellen und sozialen Integration sowie zum Zusammenleben in der Gesellschaft wurden erst durch eine Beteiligung der Länder am Integrationsbarometer des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) möglich.
Während nahezu alle Indikatoren früherer Berichte auf Daten der amtlichen Statistik beruhten, können mit den Umfragedaten des Bund-Länder- Integrationsbarometers (BLIB) im 6. und 7. Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder nun auch Verhaltensmuster, Erfahrungen, Einschätzungen und Einstellungen der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte berichtet werden (s. dazu den Abschnitt „Datenquellen“). Aus der Gesamtschau objektiver und subjektiver Indikatoren ergibt sich ein vollständigeres Bild des Standes und der Entwicklung von Integration und Teilhabe. Zudem erlaubt der 7. Bericht erstmals einen Zeitvergleich, wie sich die Indikatoren der sozialen, kulturellen und identifikatorischen Dimension (siehe dazu unten) zwischen 2020 und 2022 entwickelt haben.