Zielsetzung und Konzeption des Integrationsmonitorings der Länder
Integrationspolitik ist auf verlässliche und differenzierte Informationen angewiesen. Folglich besteht ein Bedarf an Daten zu Teilhabe und Integration der Menschen mit Migrationsgeschichte (zum Begriff siehe „Das Konzept des Migrationshintergrunds bzw. der Migrationsgeschichte“). Das Integrationsmonitoring der Länder soll Stand und Entwicklungsprozesse in den Bereichen Integration und Migration regelmäßig und länderscharf abbilden. Aufgabe ist, die Entwicklung von Integration und Teilhabe anhand von validen und nachvollziehbaren quantitativen Indikatoren nachzuzeichnen (1).
Das Monitoring umfasst Indikatoren mit demografischen Grunddaten zur Zuwanderung und zur Zusammensetzung der Bevölkerung mit und ohne Migrationsgeschichte sowie Indikatoren zu folgenden Themenfeldern: rechtliche Integration, Kindertagesbetreuung und Sprachkenntnisse, Bildung, Arbeitsmarkt und Lebensunterhalt, Gesundheit, Wohnen, Kriminalität sowie Interkulturelle Öffnung. Seit 2017 werden auch Daten zu Asyl und Flucht abgebildet. Ab dem 6. Bericht werden auch Ergebnisse auf der Grundlage subjektiver Indikatoren dargestellt, die Aussagen zu Einstellungen und Erfahrungen der Bevölkerung erlauben (2).
Auf diese Weise leistet das Ländermonitoring einen Beitrag zu einer sachlichen Diskussion über die Entwicklung von Migration und Integration. Gleichzeitig bietet es eine Grundlage für die Integrationsberichterstattung der einzelnen Länder. Das Monitoring hat dagegen nicht zum Ziel, integrationspolitische Maßnahmen zu beschreiben und deren Wirkung zu analysieren.
(1) Zum Integrationsmonitoring siehe: Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (Hrsg.) (2017): Die Messung von Integration in Deutschland und Europa. Möglichkeiten und Grenzen bestehender Monitorings. SVR-Bericht 1. Berlin. sowie Filsinger, Dieter (2014): Monitoring und Evaluation - Perspektiven für die Integrationspolitik von Bund und Ländern. WISO Diskurs, Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn
(2) Die Integrationsberichterstattung in den Ländern verwendet zunehmend subjektive Indikatoren. Vgl. hierzu bspw. Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (2022): Der Hessische Integrationsmonitor. Daten und Fakten zu Migration, Integration und Teilhabe in Hessen – Fortschreibung 2022. Wiesbaden sowie Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg (2020): Integrationsbericht des Landes Baden-Württemberg 2020. Bericht zum Stand der Integration und zur Anwendung des Partizipations- und Integrationsgesetzes. Stuttgart.