M1 Institutionenvertrauen
Definition
Vertrauen in staatliche Institutionen wird durch Vertrauen in die Legislative (Bundestag), Judikative (Justiz) sowie Exekutive (Bundesregierung) und Stadt- und Gemeindeverwaltungen, außerdem Polizei und öffentliches Schulwesen abgebildet
Empirische Relevanz
Die Prozentanteile zeigen, wie viel Vertrauen die Bevölkerung staatlichen Institutionen entgegenbringt.
Bewertung des Indikators
Das Vertrauen in staatliche Institutionen ist ein Indikator für das Vertrauen in die deutsche Demokratie, ihre Institutionen, Repräsentantinnen sowie Repräsentanten. Im Zusammenhang mit einer Migrationsgeschichte kann Vertrauen auch ein Indiz für wahrgenommene Diskriminierungsfreiheit durch Behörden und deren Personal sein.
Datenquelle
Sachverständigenrat für Integration und Migration, Integrationsbarometer;
siehe auch Kapitel Datenquellen im Bericht
Methodische Besonderheiten
Das Vertrauen in die oben unter „Definition“ genannten sechs Institutionen wird jeweils mit einer 4er Skala von „gar nicht“ über „eher nicht“ und „eher“ bis „voll und ganz“ gemessen.
Downloads
EXCEL-Tabelle mit Daten des Jahres 2020 – 2022: