Dieser Abschnitt stellt eingangs den Aufenthaltsstatus der ausländischen Bevölkerung dar (B1).
Die Einbürgerungsquote I (B2a) zeigt an, wie viele Einbürgerungen es gab bezogen auf die Gesamtzahl aller Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltszeit von mindestens acht Jahren. Zusätzlich beschreibt die Einbürgerungsquote II (B2b) das Verhältnis von Einbürgerungen bezogen auf die Anzahl aller Ausländerinnen und Ausländern. In diesem Portal werden diese Indikatoren wegen der besseren Übersichtlichkeit zusammengefasst (B2 Einbürgerungsquote).