E Arbeitsmarkt / Lebensunterhalt
Das selbstständige Bestreiten des Lebensunterhalts setzt in der Regel den Zugang zum Arbeitsmarkt voraus. Die durch eigene Erwerbstätigkeit erworbenen Ressourcen beeinflussen wiederum wesentlich die Partizipation in anderen Bereichen. Die Integration in den Arbeitsmarkt ist somit eine wesentliche Voraussetzung für das Fortschreiten der gesellschaftlichen Integration.
Als Indikatoren des Arbeitsmarktzugangs dienen hier die Erwerbstätigenquote (E1a), die Erwerbsquote (E1b) sowie die Erwerbslosen- und die Arbeitslosenquote (E4 und E5). Prekäre Beschäftigung beleuchtet die Kennzahl E3 anhand des Anteils geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse. E2 bildet die Stellung im Beruf ab.
Die Zugewanderten sollen nach Möglichkeit in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten und ein Einkommen zu erzielen, das eine Partizipation am gesellschaftlichen und kulturellen Leben erlaubt. Das Integrationsmonitoring stellt dar, aus welchen Quellen der Lebensunterhalt bestritten wird (E7), wie viele Personen ein Einkommen beziehen, das unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegt (E6a, E6b), und wie hoch der Anteil der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ist (E8). Der Indikator E9 befasst sich mit Arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen im Kontext von Fluchtmigration und mit sonstigem Aufenthaltsstatus. Zahlen über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen liefert der Indikator (E10).