Nach dem hier zugrunde gelegten LabourForce-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) gelten Personen als erwerbslos, wenn sie weniger als eine Stunde in der Woche beschäftigt sind, nicht selbstständig sind, in den vergangenen vier Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht haben und verfügbar sind, d. h. innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
In den Tabellen sind Zellen mit eingeschränkten Aussagewerten aufgrund niedriger Fallzahlen wie folgt gekennzeichnet:
( ) = Fallzahlen zwischen 71 und 121
/ = Fallzahlen unter 71
Seit 2017 wird der Migrationsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt, so dass sich die Ergebnisse seit 2017 auf die Bevölkerung in Privathaushalten beziehen. Aufgrund der methodischen Neugestaltung des Mikrozensus und Erhebungsproblemen infolge der Corona-Pandemie sind die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.