Es handelt sich um Erstanträge (keine Folgeanträge). Asylfolgeanträge sind nicht aufgeführt, da diese quantitativ nicht bedeutsam sind. Aufgenommene Asylsuchende des Jahres 2015, deren Anträge aufgrund des hohen Zuzugs und der begrenzten Kapazitäten des BAMF erst verzögert angenommen werden konnten, sind untererfasst und zum Teil erst in den Zahlen für 2016 ausgewiesen.
Nach der Registrierung der Asylbegehrenden, ihrer Verteilung innerhalb Deutschlands nach dem Königsteiner Schlüssel und der Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder wird in der dort jeweils zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge der Asylerstantrag gestellt. Dem Königsteiner Schlüssel liegen die Kriterien Steueraufkommen und Bevölkerungszahl der Länder zugrunde. Die jährlich ermittelte Verteilungsquote legt den Anteil der Asylsuchenden je Bundesland fest. Innerhalb dieser Quote bearbeiten nach Verabredung der Länder nicht alle Außenstellen des Bundesamts sämtliche Herkunftsstaaten. Da es sich um Flussgrößen handelt, geht aus den Zahlen weder hervor, ob sich die betroffenen Personen weiterhin in Deutschland aufhalten, noch wie viele Personen insgesamt mit einem bestimmten Schutztitel in Deutschland leben.