Bedingt durch die vermehrte Aufnahme von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 entstanden Qualitätsprobleme im Ausländerzentralregister: Schutzsuchende wurden teilweise mit Verzögerung, unvollständig, fehlerhaft und/oder doppelt erfasst. Die Daten mit Stand 31.12.2016 weisen deutlich weniger Erfassungslücken auf als jene des Vorjahres zuvor.
Verschiedene Unsicherheiten bestehen aber fort: Weiterhin liegen im Ausländerzentralregister Datenfälle ohne Angabe zum aufenthaltsrechtlichen Status vor. Unklar ist, in welchem Umfang es sich hierbei um Dubletten, Fortzüge ohne behördliche Abmeldung oder aufhältige Ausländerinnen und Ausländer handelt.
Datenfälle, bei denen der aufenthaltsrechtliche Status aus dem Ausländerzentralregister nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, werden in der Statistik nicht berücksichtigt.