A9 Schutzsuchende nach Schutzstatus
Definition
Zahl der Schutzsuchenden in den Ländern nach Schutzstatus
Empirische Relevanz
Schutzsuchende sind ausländische Personen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Sie werden im Ausländerzentralregister anhand ihres aufenthaltsrechtlichen Status identifiziert. Zu ihnen zählen die ausführlicher unter Indikator A8 beschriebenen drei Kategorien von Ausländerinnen und Ausländern:
1. Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus;
2. Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus;
3. Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus.
Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer von vier Schutzformen im Asylverfahren seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: Asylberechtigte nach Art. 16 Grundgesetz, Flüchtlinge nach Genfer Konvention, Subsidiärer Schutz oder nationales Abschiebeverbot. Darüber hinaus können dies Personen sein, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen und Programmen zur Neuansiedlung des Bundes und der Länder einen Aufenthaltstitel bekommen. Schutzsuchende, die sich bereits langjährig mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten, können unter Erfüllung weiterer Voraussetzungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten.
Bewertung des Indikators
Bei der amtlichen Statistik zu Schutzsuchenden handelt es sich um Bestandsgrößen, d. h. sie umfasst alle Schutzsuchenden, die sich zu einem gewissen Stichtag (31.12.) in Deutschland aufhalten. Dies unterscheidet die Ergebnisse etwa von den als Flussgrößen erfassten Antragszahlen und Entscheidungen in der Asylgeschäftsstatistik.
Datenquelle
Ausländerzentralregister, Statistisches Bundesamt;
siehe auch Kapitel Datenquellen
Methodische Besonderheiten
Bedingt durch die vermehrte Aufnahme von Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 entstanden Qualitätsprobleme im Ausländerzentralregister: Schutzsuchende wurden teilweise mit Verzögerung, unvollständig, fehlerhaft und/oder doppelt erfasst. Die Daten mit Stand 31.12.2016 weisen deutlich weniger Erfassungslücken auf als jene des Vorjahres. Verschiedene Unsicherheiten bestehen aber fort: Weiterhin liegen im Ausländerzentralregister Datenfälle ohne Angabe zum aufenthaltsrechtlichen Status vor. Unklar ist, in welchem Umfang es sich hierbei um Dubletten, Fortzüge ohne behördliche Abmeldung oder aufhältige Ausländerinnen und Ausländer handelt. Datenfälle, bei denen der aufenthaltsrechtliche Status aus dem Ausländerzentralregister nicht eindeutig nachvollzogen werden kann, werden in der Statistik nicht berücksichtigt.
Downloads
EXCEL-Tabelle mit Daten der Jahre 2015 – 2021: